1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
3. Preise
Die Preise sind reine Nettopreise in EURO und verstehen sich unfrei exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und/oder anderer allfälliger auf Grund gesetzlicher Vorschriften anfallender Verkehrssteuern. Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese auf Druckfehler oder Irrtum beruhen oder als Folge von Preisänderungen von Vorlieferanten oder Subunternehmern veranlasst werden und unter Berücksichtigung der Interessen von CEO POWER-SOFTWARE GmbH unseren Kunden zumutbar sind.
4. Lieferung – Versandkosten
Soweit nicht anders vereinbart sind Lieferzeiten unverbindlich. Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. CEO POWER-SOFTWARE GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden können, wenn diese insgesamt eine verwertbare Konfiguration darstellen. CEO POWER-SOFTWARE GmbH behält sich Konfigurations- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, sofern die Funktionalität dadurch nicht vermindert wird. Eine Änderung, die auf Softwareprogramme und Bedienbarkeit Auswirkungen hat, ist dem Kunden sofort anzuzeigen. Kosten und Gefahr gehen mit der Absendung der Ware an den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn CEO POWER-SOFTWARE GmbH Anlieferung und/oder Aufstellung und Installation übernommen hat. CEO POWER-SOFTWARE GmbH versichert auf schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung anzuliefernde Ware.
5. Haftung
Eine Haftung jeglicher Art ist generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für falsche - technische Auskünfte haften wir nur, wenn eine schriftliche vereinbarte und kostenpflichtige Beratung dem Kauf voranging. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Monate überschritten, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.
6. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar und in verlustfreier Weise bar oder durch Banküberweisung zu begleichen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Mahnspesen und Verzugszinsen vor. Die Verzugszinsen gelten mit 9% als vereinbart und können in ganzen Prozentpunkten aliquot erhöht werden, wie die Sekundärmarktrendite österreichischer Anleihen 6% überschreitet. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen eigener, strittiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluss uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen oder unter Ausschluss irgendwelcher Schadenersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten.
7. Rückgaben
Rücksendungen mängelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarter Rücksendung einer mängelfreien Lieferung berechnen wir für die Manipulation und Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Warennettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei, auf Gefahr des Absenders und in einwandfreiem Zustand der Ware zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
8. Garantie / Mängelrügen
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene
Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von zehn Tagen ab Empfang der Ware ausgeschlossen (Abschlussfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu senden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware. Sind Nachbesserung und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche jedweder Art einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
9. Sonderbestellungen
Waren, welche von uns nicht katalogmäßig angeboten werden, gelten als Sonderbestellungen. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, einschließlich der Einlösung gegebener Schecks, bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
b) Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörende Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware, selbst sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt und er seinerseits für einen gleichwertigen Eigentumsvorbehalt an der weiter veräußerten Ware sorgt, seine Forderungen aus solchen Lieferungen nicht verpfändet oder anderen überläßt und Geldeingänge gesondert kennzeichnet und aufbewahrt und somit unseren erweiterten Eigentumsvorbehalt auch auf solche Forderungen und Geldbeträge absichert.
d) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehreren Abnehmern weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis an uns abgetreten, wie das zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen.
e) Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, ohne weiters das Eigentum an der Vorbehaltsware an den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zu stehen.
f) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen der der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort/Gerichtsstand für beide Teile ist das jeweils zuständige Gericht am Sitz von CEO POWER-SOFTWARE GmbH in LINZ.
12. Datenverarbeitung
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert.
13. Teilunwirksamkeit / salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise möglichst gleichkommend verwirklichen.
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